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Von der Einräumung der Nutzungsrechte unberührt bleibt das Recht des Illustrators, Ansprüche wegen ungenehmigter Nutzung der von ihm erstellten Illustrationen auf Social Media Plattformen im eigenen Namen geltend zu machen. Der Illustrator bleibt in jedem Fall berechtigt, Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, ungerechtfertigte Bereicherung und Auskunft über den Umfang der Verletzungen seiner Urheberrechte gegenüber dem im Verletzungsfall haftenden Plattformbetreiber durchzusetzen. Erhält der Auftraggeber Kenntnis von einer ungenehmigten Nutzung auf einer Social Media Plattform, wird er den Illustrator hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.